Schulabschlüsse

An der IGS Rheingauviertel können unsere Schülerinnen und Schüler die folgenden Schulabschüsse und Qualifikationen zum Übergang erwerben:

  • Berofsorientierter Abschluss (BO)

  • (qualifizierenden) Hauptschulabschluss

  • (qualifizierenden) Realschulabschluss

  • Übergang in die Fachoberschule

  • Versetzung in die gymnasiale Oberstufe

Voraussetzungen für die einzelnen Schulabschlüsse

Mit dem Halbjahreszeugnis ab Jahrgangstufe 8 wird den Erziehungsberechtigten mitgeteilt, welchen Schulabschluss die Schülerinnen und Schüler voraussichtlich erlangen. Diese Hinweise richten sich nach dem aktuellen Leistungsstand der Schülerinnen und Schüler. Den Eltern wird in diesem Zusammenhang Beratung angeboten.

 

Berufsorientierter Abschluss (BO) - VOSB § 23.5

  • BO Abschluss entspricht Zielsetzungen des Förderschwerpunktes Lernen nach Klasse 9

  • teamorientierte Projektprüfung

  • min. ausreichende Gesamtleistung in Unterrichtsfächern

  • min. ausreichende Leitungen in Berufsorientierung

 

Hauptschulabschluss - VOBGM § 54

Voraussetzung für den (qualifizierenden) Hauptschulabschluss ist die Teilnahme an einer Projektprüfung und den Zentralen Abschlussarbeiten in den Fächern Deutsch, Mathe und Englisch.

 alle Fächer: min. Note  (G) 4

  • Voraussetzung für die Zuerkennung des Hauptschulabschlusses erfüllt (VOBGM § 55)

  • Abschlussprüfung [D/M] & Projektprüfung

  • Gesamtleistung ≤ 4,4 (E-Kurse eine Note besser VOBGM §56 Abs. 3)

Qualifizierender Hauptschulabschluss - VOBGM § 54 

  • Hauptschulabschluss

  • Gesamtnote ≤ 3,0 (E-Kurse eine Note besser VOBGM § 56.3) 

 

Realschulschulabschluss - VOBGM § 59, § 60, § 61

Voraussetzung für den (qualifizierenden) Realschulabschluss ist die Teilnahme an einer Präsentationsprüfung auf der Grundlage einer Hausarbeit und den Zentralen Abschlussarbeiten in den Fächern Deutsch, Mathe und Englisch. 

  • Voraussetzung für Leistungsbewertung erfüllt (VOBGM § 60)

  • Teilnahme an min. zwei E-Kursen (min. Note 4) (davon min. 1x D, M, E)

  • in G-Kursen min. Note 3

  • Fächer des Kernunterrichts: min. 2x Note 3, sonst min. Note 4

  • bei Teilnahme an Französisch min. Note B4*

  • Abschlussprüfung (D/M/E) & Präsentationsprüfung

  • Gesamtleistung ≤ 4,4 (G-Kurse eine Note schlechter VOBGM § 61.3.2)

 

Qualifizierender Realschulabschluss - VOBGM § 59.4, § 60, § 61

•         Realschulabschluss

•         D/M/E ≤ 3,0 (VOBGM § 61.2+3)

•         Fächer des Kernunterrichts ≤ 3,0 (VOBGM § 61.2+3)

•         Klassenkonferenz erwartet erfolgreiche Teilnahme an GOS

 

Übergang Gymnasiale Oberstufe (GO) - VOBGM § 64 

  • Fächer oder Lernbereiche des Kernunterrichts: min. Note 3

  • Teilnahme an min. drei E-Kursen (max. ein G-Kurs in D/M/E)

  • Noten E-Kurse: min. 3 – 3 – 2

  • Noten G-Kurse: min. 2

  • Französisch min. A4*

 

Übergang Fachoberschule (FOS)

  • Realschulabschluss

  • D/M/E Noten: min. 3 – 3 – 4

  • G-Kurse dürfen nicht mit Note > 3 bewertet sein

Französisch: A = Unterricht auf gymnasialem Niveau; B = Unterricht auf Realschulniveau

Kernfächer = Fächer, in denen die SuS im Klassenverband bzw. in Kursen (z.B. WPU) unterrichtet werden

Lernbereich (LB) = Gesellschaftslehre (Politik & Wirtschaft, Geschichte, Erdkunde)

Alle Angaben ohne Gewähr